Wichtige Hinweise zu Auslandsdienstreisen
Nach geltendem EU-Recht benötigen Beschäftigte sowie Beamt*innen für dienstliche Aufenthalte (Auslandsentsendungen, Auslandsdienstreisen) in EU-Mitgliedsstaaten und in EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) eine A1-Bescheinigung. Zum 1. Juli 2019 wurde für gesetzlich Versicherte das bisherige Verfahren umgestellt, so dass die A1-Bescheinigung nunmehr ausnahmslos elektronisch über das DLZP bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss.
Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zur A1-Bescheinigung im Zusammenhang mit Dienstreisen und zum Beantragungsverfahren ebenso wie Informationen zu Dienstreisen in andere Länder.
Für Fragen zur A1-Bescheinigung stehen Ihnen ihre zuständigen Personalsachbearbeiter*innen gerne zur Verfügung.